Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift

Sicherheits­technische Betreuung

gemäß ASiG und DGUV Vorschrift

Arbeitssicherheit – Sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen

Jedes Unternehmen mit Beschäftigten, die nicht zur Familie gehören, muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sicherheitstechnisch betreut werden. Wir bieten Ihnen die gesetzlich geforderte Betreuung, individuell angepasst an die Anforderungen Ihres Betriebs.

Gesetzliche Grundlage und Betreuung

Die notwendigen Einsatzzeiten unserer Sicherheitsexperten richten sich nach:

  • Branche
  • Betriebsgröße
  • Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Diese Zeiten werden durch die DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Neben der Grundbetreuung ist immer auch eine auf den Betrieb abgestimmte, spezifische Betreuung erforderlich.

Maßgeschneiderte Betreuung für Ihr Unternehmen

Die betriebspezifische Betreuung hängt sowohl von der Organisation der Arbeitsschutzprozesse als auch von der Fürsorge des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten ab. Um den genauen Betreuungsaufwand zu ermitteln, führen wir eine Strukturanalyse durch. Dabei werden:

  • Arbeitsschutzprozesse auditiert
  • Das Wissen der Führungskräfte im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz geprüft

Ihr persönlicher Betreuer

Für jedes Unternehmen wird einer unserer Experten als fester Ansprechpartner und Betreuer bestimmt. Bei spezifischen Fragestellungen koordiniert dieser Experte sich mit anderen internen Fachbereichen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Kontaktieren Sie uns gerne und wir lassen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Angebot zukommen.