Sicherheits­technische Betreuung

gemäß ASiG und DGUV Vorschrift

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen mit Beschäftigten, die nicht zur Familie gehören, sicherheitstechnisch betreut werden. Wir bieten Ihnen die Betreuung, wie sie durch das Arbeitssicherheitsgesetz gefordert ist an.

Die Einsatzzeiten sind von der Branche, Betriebsgröße und der Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes abhängig und werden in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.

Neben der Grundbetreuung ist immer auch eine betriebsspezifische Betreuung gefordert. Der Aufwand der betriebsspezifischen Betreuung ist zum einen von der Organisation der arbeitsschutzspezifischen Prozesse, zum anderen von dem Wunsch nach Fürsorge des Arbeitgebers für seine Beschäftigten abhängig.

Um den Aufwand der betriebsspezifischen Betreuung zu ermitteln, ist im Vorfeld eine Strukturanalyse notwendig, in der die arbeitsschutzspezifischen Prozesse auditiert und das Wissen der betrieblichen Führungskräfte in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz abgefragt wird.

Für die sicherheitstechnische Betreuung wird immer einer unserer Experten als zuständiger Betreuer festgelegt, der bei spezifischen Fragestellungen sich dann mit den anderen internen Fachbereichsleitern austauscht.

Ihr Vorteil:

Da wir nur Absolventen des Studiengangs Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal beschäftigen, dürfen wir alle Branchen betreuen und benötigen keine entsprechende Qualifizierung bei der Berufsgenossenschaft.

Kontaktieren Sie uns gerne und wir lassen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Angebot zukommen.