Sicherheitstechnische Betreuung
gemäß ASiG und DGUV Vorschrift
gemäß ASiG und DGUV Vorschrift
Arbeitssicherheit – Sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten, die nicht zur Familie gehören, muss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sicherheitstechnisch betreut werden. Wir bieten Ihnen die gesetzlich geforderte Betreuung, individuell angepasst an die Anforderungen Ihres Betriebs.
Gesetzliche Grundlage und Betreuung
Die notwendigen Einsatzzeiten unserer Sicherheitsexperten richten sich nach:
Diese Zeiten werden durch die DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Neben der Grundbetreuung ist immer auch eine auf den Betrieb abgestimmte, spezifische Betreuung erforderlich.
Maßgeschneiderte Betreuung für Ihr Unternehmen
Die betriebspezifische Betreuung hängt sowohl von der Organisation der Arbeitsschutzprozesse als auch von der Fürsorge des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten ab. Um den genauen Betreuungsaufwand zu ermitteln, führen wir eine Strukturanalyse durch. Dabei werden:
Ihr persönlicher Betreuer
Für jedes Unternehmen wird einer unserer Experten als fester Ansprechpartner und Betreuer bestimmt. Bei spezifischen Fragestellungen koordiniert dieser Experte sich mit anderen internen Fachbereichen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.