Maschinensicherheit – Rechtssichere Inbetriebnahme und Beratung
In vielen Fällen kaufen Unternehmen einzelne Komponenten von Maschinen und Anlagen bei verschiedenen Herstellern. Oft werden diese mit Konformitätserklärungen ausgeliefert, obwohl es sich tatsächlich um unvollständige Maschinen handelt, die lediglich mit einer Einbauerklärung versehen sein dürfen.
Falsche Dokumentationen oder Fehleinschätzungen seitens interner Berater führen dazu, dass Maschinen und Anlagen nicht rechtskonform betrieben werden. Dies kann nach einem Arbeitsunfall zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Unser Service für Ihre Maschinensicherheit
Wir begleiten Sie während des gesamten Beschaffungsprozesses für Maschinen und Anlagen und sorgen dafür, dass bei der Inbetriebnahme alle Konformitätserklärungen und die vollständige technische Dokumentation vorliegen. So gewährleisten wir, dass Ihre Maschinen rechtskonform betrieben werden.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Konformitätsbewertung: Initiierung des Prozesses, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
- Risikoanalyse: Unterstützung bei der Erstellung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung.
- Technische Dokumentation: Mitwirkung bei der Erstellung und Pflege der technischen Unterlagen.
- Beratung für Geschäftsführung: Erklärung der Bedeutung der Konformitätserklärung, die am Ende des Prozesses durch die Geschäftsführung unterzeichnet werden muss.
- Einhaltung des Standes der Technik
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, entweder zertifizierte Arbeitsmittel (CE-gekennzeichnet) bereitzustellen oder eine Gefährdungsbeurteilung für die eingesetzten Maschinen zu erstellen. Sollten von den Arbeitsmitteln Risiken ausgehen, müssen diese auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden.
Wir bieten Ihnen:
- Betriebsbegehung: Begutachtung Ihrer Maschinen und Anlagen auf Einhaltung des Standes der Technik.
- Gefährdungsbeurteilung: Erstellung einer spezifischen Beurteilung, die auf den technischen Stand eingeht und Abweichungen dokumentiert.
- Maßnahmenempfehlungen: Vorschläge zur Anpassung Ihrer Maschinen, um die Konformität sicherzustellen.
Vor Umbauten oder Veränderungen
Bei geplanten Umbauten oder Änderungen an Ihren Maschinen beraten wir Sie darüber, ob diese als wesentliche Veränderungen gelten. Sollte dies der Fall sein, muss die Maschine neu zertifiziert werden. Da dies häufig unwirtschaftlich ist, beraten wir Sie im Vorfeld und dokumentieren den gesamten Prozess in einer Maschinenakte.
Falls eine wesentliche und wirtschaftliche Veränderung notwendig ist, unterstützen wir Sie bei der:
- Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens.
- Erstellung der technischen Dokumentation.
- Ausarbeitung der Konformitätserklärung für die abschließende Zertifizierung.