Zertifizierung von Maschinen und Anlagen

Häufig werden einzelne Komponenten von Maschinen und Anlagen bei verschiedenen Herstellern gekauft. Oftmals werden Konformitätserklärung ausgeliefert, obwohl es sich häufig nur um unvollständige Maschinen und Anlagen handelt, die nur mit Einbauerklärungen ausgeliefert werden dürfen.

Auf Grund der „falschen“ Dokumentation und / oder falsche Annahmen des internen Beraters betreibt man diese Maschinen und Anlagen nicht rechtskonform, was nach schweren Arbeitsunfällen zu großen rechtlichen Problemen führen kann.

Wir begleiten unsere Kunden bei dem Beschaffungsprozess von Maschinen und Anlagen und stellen sicher, dass bei der Inbetriebnahme eine Konformitätserklärung mit vollständiger technischer Dokumentation vorliegt und die Anlagen rechtskonform betrieben werden kann.

Bei Bedarf initiieren wir den Prozess der Konformitätsbewertung, unterstützen bei der Erstellung der Risikoanalyse und wirken bei der Erstellung der technischen Dokumentation mit. Zum Abschluss erläutern wir der Geschäftsführung die Bedeutung der Konformitätserklärung, welche es zu unterzeichnen gilt.

Einhaltung des Standes der Technik

Als Arbeitgeber müssen sie entweder Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die zertifiziert sind (CE) oder für die sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt haben. Sofern Risiken für Sicherheit und Gesundheit von den Arbeitsmitteln ausgehen, müssen diese auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Wir begehen Ihren Betrieb, begutachten die Maschinen und Anlagen und erstellen eine Gefährdungsbeurteilung in der wir speziell / explizit auf die Einhaltung des Standes der Technik eingehen und dokumentieren. Bei Abweichungen geben wir Hinweise, wie der der Stand der Technik eingehalten werden kann.

Aus unseren Erfahrungen heraus können wir nur feststellen, dass selbst in Betrieben mit einer gut organisierten Arbeitsschutzabteilung häufig Schutzeinrichtungen nicht fachgerecht montiert waren und dadurch nicht oder nur teilweise ordnungsgemäß funktionieren. Insgesamt gesehen haben wir keine Maschinen und Anlagen gefunden, die vollständig dem Stand der Technik entsprach, selbst aktuell vom Hersteller montierte Maschinen und Anlagen entsprechen häufig nicht dem Stand der Technik.

Vor Umbauten / Veränderungen beraten wir Sie, ob diese Veränderung „wesentlich“ ist. Sollte dies der Fall sein, muss die Maschine oder Anlage neu zertifiziert werden. Da dies ist in vielen Fällen unwirtschaftlich ist, beraten wir Sie vor dem Umbau. Der ganze Prozess wird in einer anzulegenden Maschinenakte dokumentiert.

Sollte diese Veränderung „wesentlich“ und wirtschaftlich sein, helfen wir Ihnen bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens, der Erstellung der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung (Zertifizierung).

Kontaktieren Sie uns gerne und wir lassen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Angebot zukommen.