Gefahrgut­beauftragter

Gefahrgutbeauftragter – Ihre rechtssichere Unterstützung im Gefahrgutmanagement

Sobald Sie an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beförderung auf der Straße, per Schiene, Schiff oder Flugzeug erfolgt. Falls Sie diese Funktion nicht selbst übernehmen können, besteht die Möglichkeit, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu beauftragen und die Verantwortung vollständig zu übertragen.

Unsere Leistungen als externer Gefahrgutbeauftragter

Neben der dauerhaften Betreuung als Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger unterstützen wir Sie in allen Fragen des Gefahrgutrechts, um sicherzustellen, dass Ihre Transporte rechtskonform und sicher durchgeführt werden.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Bestellung zum externen Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen

  • Beratung zu notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften

  • Schriftliche Aufzeichnungen der Überwachungstätigkeiten

  • Identifizierung von Sicherheitsmängeln und Vorschläge zur Beseitigung

  • Erstellung eines Jahresberichts über die durchgeführten Tätigkeiten

  • Berichtserstellung und Analyse nach Gefahrgutunfällen

Die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in § 2 Abs. 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geregelt. Wir beraten Sie gerne dazu, ob diese Regelung auf Ihren Betrieb zutrifft.

Kontaktieren Sie uns gerne und wir lassen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Angebot zukommen.