Gefahrgut­beauftragter

Sobald Sie an der Beförderung gefährlicher Güter teilnehmen, sind Sie als Unternehmer verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragen schriftlich zu bestellen. Der Weg, den die Güter nehmen (Straße, Schiene, Schiff oder Flugzeug), ist dabei erst einmal irrelevant. Sofern Sie diese Funktion nicht selbst wahrnehmen können, kann diese Verantwortlichkeit an einen externen Gefahrgutbeauftragten vollständig übertragen werden.

Neben einer dauerhaften Betreuung als Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger, unterstützen wir Sie in allen Fragen zum Gefahrgutrecht. Damit Ihre Transporte rechtskonform und sicher durchgeführt werden.

Die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist in § 2 Abs. 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung geregelt.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Bestellung zum externen Gefahrgutbeauftragten
  • Beratung hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Schriftliche Aufzeichnung der Überwachungstätigkeit
  • Hinweise auf Sicherheitsmängel und Vorschläge zu deren Beseitigung
  • Erstellung eines Jahresberichtes
  • Erstellung von Berichten und Aufarbeitung nach Gefahrgutunfällen

Kontaktieren Sie uns gerne und wir lassen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Angebot zukommen.