Brandschutz­beauftragter

Komplexe Vorgänge und Tätigkeiten erfordern im Bereich Brandschutz einen Brandschutzbeauftragte mit qualifiziertem Fachwissen, über das Sie als Unternehmer in der Regel nicht verfügen.

Hierfür bestellt der Unternehmer idealerweise qualifizierte Brandschutzbeauftragte. Dieser steht dem Unternehmer als zentraler Partner für alle Fragen des Brandschutzes und bei Diskussionen mit dem Sachversicherer zur Verfügung.

Ein Brandschutzbeauftragter muss bestellt werden, sobald der Unternehmer einen der folgenden Punkte erfüllt:

  • Betreiber eines Hochhauses ist (SBauVO NRW)
  • Verkaufsstätten betreibt (SBauVO NRW)
  • Industriebauten mit mehr als 5000m² betreibt (SBauVO NRW)

Empfohlen wird das Bestellen eines Brandschutzbeauftragten sobald der Unternehmer einen:

  • Gewerbe- oder Industriebetriebe betreibt (VdS 2000 „Brandschutz im Betrieb“)
  • Hotels- und Beherbergungsbetriebe betreibt (VdS 2082 “Hotel und Beherbergungsbetriebe”)
  • Krankenhäuser betreibt (VdS 2226 „Krankenhäuser“)

Weiterhin kann, durch die Vorgabe innerhalb eines Brandschutzkonzeptes, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich machen.

Nicht selten wird darüber hinaus die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zur Überwachung der Brandschutzmaßnahmen durch einen Sachversicherer gefordert.

Zur Ermittlung der Brandgefährdung im Betrieb gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und dessen mitgeltenden Verordnungen sollte ein Brandschutzbeauftragter herangezogen werden, um eine fachkundige Ermittlung zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns gerne und wir lassen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Angebot zukommen.