Brandschutzbeauftragter – Ihr Partner für umfassenden Brandschutz
Komplexe Vorgänge und Tätigkeiten im Bereich des Brandschutzes erfordern spezielles Fachwissen, das Unternehmen in der Regel nicht selbst besitzen. Daher ist es empfehlenswert, einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten zu bestellen, der dem Unternehmen als zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des Brandschutzes zur Seite steht – insbesondere auch bei Gesprächen mit Sachversicherern.
Wann muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?
Ein Brandschutzbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Sie sind Betreiber eines Hochhauses (SBauVO NRW)
- Sie betreiben Verkaufsstätten (SBauVO NRW)
- Sie betreiben Industriebauten mit mehr als 5000m² (SBauVO NRW)
Darüber hinaus wird die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen, wenn:
- Sie einen Gewerbe- oder Industriebetriebe führenVdS 2000 „Brandschutz im Betrieb“)
- Sie Hotels- und Beherbergungsbetriebe betreiben (VdS 2082 “Hotel und Beherbergungsbetriebe”)
- Sie Krankenhäuser betreiben (VdS 2226 „Krankenhäuser“)
Zudem kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten aufgrund eines Brandschutzkonzeptes erforderlich sein, das im Rahmen der behördlichen Auflagen erstellt wird.
Pflicht zur Bestellung durch Sachversicherer
Oftmals fordern auch Sachversicherer die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass die Brandschutzmaßnahmen überwacht und regelmäßig überprüft werden.
Brandschutz und Arbeitsschutz – Brandgefährdung ermitteln
Zur Ermittlung der Brandgefährdung im Betrieb nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und den damit verbundenen Verordnungen ist es empfehlenswert, einen Brandschutzbeauftragten heranzuziehen. Dieser sorgt dafür, dass die Brandgefährdung fachgerecht ermittelt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.